DSGVO – Datenschutz gilt nicht für juristische Personen
Was viele nicht wissen, das neue DSGVO ist nicht gültig für juristische Personen!!
Was ist eine juristische Person?
Siehe WIKI
Das sind Firmenkonstruktionen jeder Art , Genossenschaften, Vereine, Stiftungen usw.
Zitat aus WIKI: ………in Österreich gehören Verein, Genossenschaft, GmbH, Aktiengesellschaft, Fonds des öffentlichen Rechts, Stiftungen sowie Nachlass und Sammelvermögen zu den juristischen Personen.
Gesetzlich festgelegt, bzw. erklärt wird der Datenschutz in Bezug auf juristische Personen unter den Erwägungsgründen des DSGVO:
Der Erwägungsgrund 14 (Punkt 14) – das DSGVO wird NICHT bei juristischen Personen angewendet – sondern nur zum Schutz von persönlichen Daten von natürlichen Personen:
ZITIERUNG
1Der durch diese Verordnung gewährte Schutz sollte für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten natürlicher Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts gelten.
2Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen und insbesondere als juristische Person gegründeter Unternehmen, einschließlich Name, Rechtsform oder Kontaktdaten der juristischen Person.
Es ist also eine gänzlich falsche Anwendung des DSGVO bei Domainabfragen von Firmen-Domains , wenn die Auskunft einer Domainabfrage einer Webseite einer Firma verweigert wird, aus angeblichem neuem Datenschutz!!
Keine Anwendung des DSVGO für Firmen, auch nicht bei der Domainabfrage einer Firmenseite!!
Die meisten Domain Endungen wie „com, net, org, info “ usw. werden in den USA registriert!
Speziell in der USA wird eigenartiger Weise das europäische Gesetz DSGVO angewendet…..!
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