Handelsregister Spanien – Eintragung verpflichtend / company Registration in Spain mandatory legislation
Die Wirtschaft kurbelt an in Spanien, d.h. auch, dass mehr Firmen gegründet werden !
In Spanien muss bei jeder Unternehmensgründung eine Eintragung ins spanische Handelsregister das „Registro Mercantil“ vorgenommen werden!
Das ist verpflichtend für alle die ein Gewerbe betreiben in Spanien!
Geregelt ist das im Handelsregistergesetz, die königliche Verordnung „Real Decreto 1784“ aus dem Jahre 1996 !
siehe :
http://www.investment-portal.net/spanien/gesetzespanien/Firmenbuchgesetz%20Spanien%20Decreto%201784.html
So lange gibt es diese Verordnung eigentlich schon, im Land der Gewerbefreiheit!
Gewerbefreiheit bedeutet in Spanien nur, dass man für viele Berufe keinen Befähigungsnachweis braucht, d.h. Nicht, dass man einfach eine Firma in Spanien gründen darf, ohne Eintragung ins Handelsregister!
Eine Internetseite ist noch lange keine rechtsgültige Firma IN Spanien; auch eine Zweigstelle / Filiale / Zweigniederlassung = sucursal , muss innerhalb von 1 Monat ins Handelsregister
= Registro Mercantil eingetragen werden!
Die königliche Verordnung Real Decreto 1784 von 1996 besteht aus 428 Artikel plus Anhang !
Man bräuchte eine eigene Seite um das alles zu übersetzen und zu erklären!
Nur das Wichtigste :
Artikel 1
Das Handelsregister untersteht dem spanischen Justizministerium!
Artikel 4
1. La inscripción en el Registro Mercantil tendrá carácter obligatorio, salvo en los casos en que expresamente se disponga lo contrario.
= Die Eintragung ins Handelsregister hat verpflichtenden Charakter, bis auf die Fälle die Ausnahmen sind!
Artikel 5
Die Eintragung ins spanische Handelsregister basiert auf öffentliche Urkunden / beglaubigte Urkunden !
Artikel 8
Fe pública = die Eintragung ins Handelsregister gibt öffentlichen Glauben
Artikel 9
Eintragungen ins Handelsregister sind gültig ab Veröffentlichung im Boletín Oficial del Registro Mercantil _ das offizielle Amtsblatt des spanischen Handelsregisters!
Artikel 10
Prioridad = Rangordnung
Artikel 12
Publicidad formal = die Eintragung ist öffentlich, d.h. Jeder kann und darf Einsicht nehmen!
De la publicidad formal – Certificaciones – formelle Auszüge – Zertifizierungen aus dem spanischen Handelsregister – das alles steht unter Artikel 77 !
Artikel 81
Sujetos y actos de inscripción obligatoria = ( die zwei Wörter „suetar“ und „obligatoria“ sind Wörter die absolut verpflichten……!!!)=
= Wer und welche Titel und Akten verpflichtend sind zur Eintragung:
da steht unter dem Buchstaben „K“
k) Las sucursales de sociedades extranjeras y de otras entidades extranjeras con personalidad jurídica y fin lucrativo. =
= Die Zweigniederlassungen / Filialen ausländischer Firmen und alle anderen ausländischen juristischen Körperschaften mit lukrativen Zweck!
l) Las sociedades extranjeras que trasladen su domicilio a territorio español. =
= Alle ausländischen Firmen / Unternehmen die ihre Niederlassung nach Spanien verlegt haben !
Artikel 83
Plazo para solicitar la inscripción = Zeitraum in welcher die Handelsregistereintragung erfolgen muss:
Salvo disposición legal o reglamentaria en contrario, la inscripción habrá de solicitarse dentro del mes siguiente al otorgamiento de los documentos necesarios para la práctica de la misma.
=……im folgenden Monat nach der Firmengründung
ab Artikel 295
De la inscripción de las sucursales y de los empresarios extranjeros =
= Registrierung von Zweigstellen / Filialen im Handelsregister und von ausländischen Unternehmen –
Firmenregister / Handelsregister Spanien im Internet
http://www.rmc.es/Home.aspx
http://www.rmc.es/pagoTarjeta/new_DatosPersonales.aspx
Handelsregister Spanien – lokale Suche im Internet:
http://www.rmc.es/DireccionesMercantiles.aspx
siehe auch: Handelsgesetzbuch von Spanien = Código de Comercio :
http://www.investment-portal.net/spanien/gesetzespanien/Handelsgesetzbuch%20Spanien.html
Gratis Ratschlag für ausländische Investoren und Geschäftsleuten:
Kontrollieren Sie in jedem Fall die Handelregistereintragung von „freundlichen “ Geschäftsfreunden wie Makler und sonstigen Geschäftemachern in Spanien!
Machen Sie keinerlei Geschäfte mit Leuten ohne Handelsregistereintrag!
Portuñol – die Mischsprache aus spanisch und portugiesisch
siehe WIKI
Brasilien Beratung – Brazil consulting – für Auswanderer und Investoren in Brasilien
Paraguay auswandern nach Paraguay – Investitionssumme 5000 U$
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