Auskunftspflichtgesetz – Informationsfreiheitsgesetz und die Amtsverschwiegenheit in Österreich
Die Regierung (ÖVP – Grüne 2023 ) hat einen neuen Werbeschmäh – das Informationsfreiheitsgesetz !
Natürlich nicht sofort – erst 2025 ………..!
Das wäre ja nicht „Österreichisch“ wenn man das sofort durchführen würde……!
Man verkündet solche „Möglichkeiten“ hauptsächlich , damit die Prozentpolitiker der Grünen und der ÖVP wieder ein paar Prozente dazugewinnen, und um dadurch die „bösen“ Rechten zu verhindern!
Aber , was die ÖVP (Nehammer) und die Grünen im Jahr 2024 als „Neuanschaffung“ propagandieren , das gibt es schon LANGE, lange , lange – Versprechungen der ÖVP und SPÖ seit 1987!!!
Das Bundesgrundsatzgesetz über die Auskunftspflicht in Österreich wurde am 15. Mai 1987 erstmalig erlassen. – Regierung Vranitzky(SPÖ)
und unter diesem Link
Auskunftspflichtgesetz, Fassung vom 12.10.2023
für jedes der 9 Bundesländer in Österreich gibt es ein eigenes Auskunftspflicht Gesetz :
Wiener Auskunftspflichtgesetz, Fassung vom 12.10.2023
Burgenländisches Auskunftspflicht-, Informationsweiterverwendungs- und Statistikgesetz, Fassung vom 12.10.2023
Niederösterreichisches Auskunftsgesetz, Fassung vom 12.10.2023
Oberösterreichisches Auskunftspflichtgesetz – Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz, Fassung vom 12.10.2023
Kärntner Auskunftspflichtgesetz – Informations- und Statistikgesetz – K-ISG, Fassung vom 12.10.2023
Salzburg Auskunftspflichtgesetz Fassung vom 12.10.2023
Tiroler Auskunftspflichtgesetz, Fassung vom 12.10.2023
Vorarlberg Auskunftsgesetz, Fassung vom 12.10.2023
Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz
Das Wesentliche dieser Auskunftspflichtgesetze – bei allen Bundesländern steht im Prinzip dasselbe!
bei den Wienern (SPÖ) steht z.B.:
§ 1
- (1)Die Organe des Landes und der Gemeinde Wien sowie der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltung haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskunft zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht.
- (3)Jedermann hat das Recht, Auskünfte zu verlangen.
Bei den Tirolern (ÖVP) :
§ 1
1)Die Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der übrigen durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörper sind verpflichtet, über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches jedermann Auskunft zu erteilen, soweit im § 3 nichts anderes bestimmt ist.
§ 2 (1)
Jedermann hat das Recht, von Organen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der übrigen durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörper mündlich, telefonisch, schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch Auskunft zu verlangen.
§ 3
(1) Auskunft darf nicht erteilt werden, wenn der Erteilung der Auskunft eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht entgegensteht.
Bei allen Bundesländern besteht dieselbe gesetzliche Auskunftspflicht – solange keine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht entgegensteht…………
Es wäre nicht die SPÖ, wenn sie 1986 Regierung Vranitzky solche Gesetze erlassen hatten, wohl wissend , dass dem Bürger laut Bundesverfassung sowieso eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht (Amtsverschwiegenheit) entgegensteht!
Die sogenannten Auskunftspflichtgesetze (Bund und Länder) stehen ja konträr zur Verfassung – was die SPÖ (auch die ÖVP) angeblich 1986 nicht gewusst hatte ……….!
Warum dann eigentlich ein Informationsfreiheitsgesetz einführen , wenn es doch schon seit 1986 so viele gute Auskunftspflichtsgesetze gibt?
Der Grund wurde schon erwähnt – die Prozente der Prozentpolitiker (ÖVP und Grüne) liegen im Keller – man braucht unbedingt ein paar „neue“ – alte Themen zum Aufwärmen um sich beim Volk wieder beliebt zu machen !
Themen und Versprechungen, die man seit 1986 NIE erfüllt hatte……..!
Denn das Problem für die Auskunftspflichtgesetze sind ja nicht die Lügen der regierenden Parteien – nein , die sind unschuldig wie immer !
Der Hauptgrund um gemäß des Auskunftspflichtgesetzes KEINE Auskunft zu erteilen, ist ja die böse veraltete Verfassung , die ja Auskunft eigentlich verbietet !
Nur, auf Grund des IQs der ÖVP und sonstigen Verantwortlichen seit 1986 hatte das leider nie jemand bemerkt, dass man trotz Auskunftspflichtgesetz niemand Auskunft bekommt ……….!
Zumindestens nicht die Auskunft, die für die BürgerIn interessant wäre !
Aber würde es den Artikel 20 der Verfassung (die ÖVP hatte sich ja diesen Artikel 1945 ausgedacht!) nicht geben , dann hätten ja seit 1986 alle BürgerInnen ein Recht auf jegliche Auskunft von und über die Tätigkeiten der Regierung! Man merkt sehr deutlich dass in der ÖVP seit 1945 eine gewisse „Hamburger„-Mentalität besteht – „Ihr da unten – wir da oben„!!!
ZITAT aus der Bundesverfassung – KEINE AUSKUNFT trotz AUSKUNFTSPFLICHT beruht auf:
Die Verschwiegenheitspflicht (Amtsverschwiegenheit) in der Bundesverfassung Österreich
Zitat:
Artikel 20.
- (3)
Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist (Amtsverschwiegenheit).
Die Amtsverschwiegenheit besteht für die von einem allgemeinen Vertretungskörper bestellten Funktionäre nicht gegenüber diesem Vertretungskörper, wenn er derartige Auskünfte ausdrücklich verlangt.(4)
Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht; berufliche Vertretungen sind nur gegenüber den ihnen jeweils Zugehörigen auskunftspflichtig und dies insoweit, als dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht verhindert wird.(4)
Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht; berufliche Vertretungen sind nur gegenüber den ihnen jeweils Zugehörigen auskunftspflichtig und dies insoweit, als dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht verhindert wird.(5)
Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe haben Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht gemäß Abs. 3 geboten ist.
Daran sieht man: man bekommt keine Auskunft trotz Auskunftspflicht , da ja die Verschwiegenheitspflicht über der Auskunftspflicht steht……..
Tja, dieser Artikel müsste endlich verschwinden – man überlegt ja jetzt schon seit 1986 (die ÖVP und die SPÖ – der FPÖ ist das nie aufgefallen!!!) , ob man diesen Artikel verschwinden lass soll,
oder den Artikel ganz einfach so umschreiben sollte, dass ihn nicht einmal mehr Juristen verstehen ……..???
Das entspricht ganz genau dem Charakter der ÖVP und SPÖ – was sich seit 1945 nicht geändert hatte ! Die FPÖ wusste nichts davon, die Grünen waren wahrscheinlich gerade festgeklebt mit einem Deckel auf dem Kopf um Energie zu sparen…….!
Wie am Beispiel Nehammer (Kanzler 2023 ÖVP) : „wir da oben – ihr da unten fresst Burger im Schnellimbiss, wir machen was wir wollen, denn Ihr da UNTEN seid sowieso zu blöd um das zu verstehen………„!!!
Die typischen ÖVP-Charaktäre – und auch von der SPÖ in WIEN!!!
Wie früher der Adel machen heutzutage die Prozentpolitiker ganz klar den Klassenunterschied aus – und es werden Gesetze erlassen, die das Volk immer wieder zum Untergebenen der Herrschenden machen! Das drückt sich immer wieder in Gesetzen und Politikergehältern ganz klar aus – und den geheimen Aussagen von gewissen Politikern!
Jetzt arbeiten die Prozentpolitiker wieder einmal an einem neuem Gesetz – das Informationsfreiheitsgesetz – IFG (61/A)
Hier – Parlament von Österreich dürfen und sollten Sie Ihre Stellungnahme zu diesem Gesetz abgeben – auch PRIVATPERSONEN:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/61?selectedStage=101
Dort steht tatsächlich – falls Sie eine Stellungnahme abgeben – :
„Die Stellungnahme muss der Würde des Hauses entsprechen und darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen (z.B. das Strafrecht).„
Anmerkung: ob die Politik der Regierungen von ÖVP und Grünen der Würde des Bürgers entsprechen?
Als sich der ÖVP-Politiker Mag. Wolfgang Sobotka ein goldenes Klavier kaufte mit Steuergeldern, entsprach das der Würde des Bürgers?
Als die ÖVP-Grünen Regierung die Bürger auf Grund vermeintlichen Krankheiten und fehlender Impfung einsperrte, entsprach das der Würde des Bürgers und den gesetzlichen Vorschriften??
Doch bis jetzt nur Entwürfe – die Prozente für die jetzige Regierung bringen sollte oder könnte……………….
Sie sollten sich die Entwürfe durchlesen und dann erst eine Stellungnahme abgeben
Informationsfreiheitsgesetz (95/ME) – Ministerialentwurf Gesetz
Anmerkung: das ist ja bis jetzt nur Gerede bzw. Propaganda für die untätige überbezahlte Regierung und deren Vasallen!
Nochmals: das Informationsfeiheitsgesetz ist bis jetzt nur Gerede – nur ein Entwurf – nur „Honig“ für die Wähler – wenn vielleicht durchgeführt – dann erst frühestens 2025……..!
………………..Nach den Wahlen 2024 – und danach könnte sich viel ändern…….!
Warum hatten sie das nicht schon 1986 gemacht?
warum ausgerechnet jetzt?
Antwort: die Prozentpolitiker müssen dem Volk wieder mal ein bißchen Honig ums Maul schmieren – sonst könnten sie ihre überbezahlten Jobs nicht weiter behalten……..!
…..denn im Hintergrund regieren eigentlich die Lobbyisten ……………….
Regierungsvorlage
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird (…werden sollte – vielleicht ….etc….)
2238 der Beilagen XXVII. GP – Regierungsvorlage – Erläuterungen
(übersehen Sie bitte nicht das Wörtchen „Entwurf“ – denn seit 1987 müssen diese Politiker immerhin noch lange, lange , lange nachdenken….)!!!!
Zitat aus diesen „Erläuterungen“ – typisch für den Charakter der ÖVP und Grünen :
„Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern und Gemeindeverbände, in denen Gemeinden zusammengeschlossen sind, die insgesamt weniger als 5 000 Einwohner haben, sollen von der proaktiven Informationspflicht ausgenommen werden, um ihre Leistungsfähigkeit insbesondere auch in technischer
Hinsicht nicht zu überfordern………“
bla bla bla………………...
Das ganze Informationsfreiheitsgesetz ist wieder einmal ein konträrer Blödsinn zum Auskunftspflichtgesetz …………………!
Ändern wird sich wohl kaum etwas , außer dass die Prozentpolitiker wieder einmal mehr dem Volk verständlich machen, dass sie ja eigentlich „arbeiten“ würden – zum Wohl des Volkes natürlich!
Das Informationsfreiheitsgesetz wird vielleicht 2025 durchgesetzt (vielleicht!) – mit Einschränkungen natürlich für das „gemeine Hamburger fressende Volk“ , und man braucht dazu eine 2/3 Mehrheit im Parlament – d.h. entweder die Stimmen der FPÖ (die werden natürlich nicht zustimmen – so freiheitsliebend sind die nicht) oder die Stimmen der SPÖ (soviel IQ haben die nicht….!)
Im Klartext: viel bla bla für nichts – auf Kosten der Steuerzahler!
„INFORMATIONSFREIHEIT“ – das klingt auch viel viel besser als die Pflicht zur Auskunft – was ja eigentlich alle Ämter „verpflichten“ würde zur Auskunftsgebungs-Pflicht……!
Informations-Freiheit – das klingt so nach FREIHEIT – nach freiheitlicher Partei………..
Aber das Wort „PFLICHT“ war immer schon so eine lästige Sache für Politiker…….!!!
„Freiheit“ für das Volk – das klingt viel besser als „Pflicht“ für Beamte und Politiker………..
zumindestens „besser“ für Politiker die Mangels Ideen unbedingt die „bösen“ Rechten verhindern wollen!
Aber, wie seit 1986 wird die ganze „Informationsfreiheit“ wieder nur ein verlogenes Versprechen!
Sie sollten die Politiker fragen, warum hat denn kein Politiker die letzten 37 Jahre über dieses Auskunftpflichtsgesetz geredet oder es wenigstens erwähnt – wenn es doch so ein Gesetz schon seit 37 Jahren in jedem Bundesland gibt und auch auf Bundsebene???
„einen fröhlichen Hamburger für unsere lieben Armen„!!
Das Ganze erinnert immer wieder an den Adel – der Kaiser – die Grafen und Barone und das dumme Volk das sich abrackert!
Es erinnert auch an Frau Gewessler (Grüne) als sie den Rat gab zum Strom sparen: „einen Deckel auf den Topf…...“!
Andere politische Farbe – selber Charakter …………..
Benko – Kurz als Berater ohne Ausbildung – Beratung erfordert eine Lizenz laut Gewerberecht
Die eigentlichen Regierenden und Herrscher sind die Lobbyisten im Hintergrund der Politiker!
Die „Freiheit“ der Politiker die Bürger auf Grund von Krankheiten einzusperren!!!
Der Charakter der SPÖ – die Steuer für die Steuer!
Den Charakter der SPÖ sieht man vor allem bei der Gesundheitsversorgung in Österreich!
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