Sep 132023
 

Euro Münzen Betrüger – Fehlprägungen sind nichts wert!

Euro Münzen Fehlprägungen sind internationale Betrüger

Euro coin fraudsters – incorrectly minted euro coins are worth nothing!!
Fraudeurs des pièces en euros : les pièces en euros mal frappées ne valent rien !

Truffatori di monete in euro: le monete in euro coniate in modo errato non valgono nulla!

Fraudadores de moedas de euro – moedas de euro cunhadas incorretamente não valem nada!

Απατεώνες νομισμάτων ευρώ – τα λανθασμένα κομμένα κέρματα ευρώ δεν αξίζουν τίποτα!

 

 

Fehlprägung von einer 1 Euro Münze aus Frankreich oder andere Euro-Länder werden zu Wucherpreisen im Internet angeboten!
Beliebte Shoppingseiten sind:  willhaben.at, Shpock.at, Ebay usw……

Diese sogenannten Fehlprägungen sind natürlich KEINE Fehlprägungen , sondern absichtlich gemachte Kratzer und Beschädigungen  !

Das sind gewerbliche Betrüger – alles Ausländer  – vor allem in Wien, Graz , St. Pölten usw.!

Die Usernamen sind falsch , sie treten auf unter: Ricky W., Hulk, Nemo, Kikoo, Faruk, babmah, de2015_gazdi , de.loraf , ble9198-i4tbch,  oder ganz einfach als „will haben“, usw……
Die Fantasienamen sind unendlich – die Betreiber der Shoppingseiten unternehmen  nichts dagegen ……….!

Diese Anzeigen bezwecken hauptsächlich :
Man will Ihre Telefonnummer für
Caller ID Spoofing – siehe WIKI
oder sonstige persönliche Daten !

D.h. im Klartext: man will Ihre Telefonnummer und betreibt dann mit Ihrer Telefonnummer andere Betrügereien!
Z.B.: der BetrügerIn ruft jemand an (z._B. Neffentrick) und am Telefon des Angerufenen scheint dann Ihre Nummer auf !
Der BetrügerIn gibt sich als „Sie“ aus mit Ihrer Nummer im Display!

 

ACHTUNGupdate 2024 :
Auch die RAIKA warnt vor Betrügern auf Ebay, Willhaben, Vinted usw……

     

 

 

     

 

Diese Erna existiert nicht – man will Sie nur locken irgendwelche persönliche Daten bekannt zu geben !! Auch ein Blinder sieht, dass diese Münzen nicht selten sind – man bekommt sie auf jeder Bank für 2 Euro!

 

 

 

Kein Numismatiker würde dieses Euro-Wechselgeld im Internet anbieten!ACHTUNG: JEDER auf Willhaben, der EURO MÜNZEN anbietet ist ein Betrüger!

Kein Numismatiker würde dieses Euro-Wechselgeld im Internet anbieten! ACHTUNG: JEDER auf Willhaben und ähnlichen Platformen  EURO MÜNZEN anbietet ist ein Betrüger!

Man könnte die Fantasienamen dieser Betrüger unendlich fortsetzen – die Masche der Betrüger ist ganz einfach :
Man setzt auf kaufwillige Idioten – irgendeiner ist immer so blöd um zu glauben , das wäre eine wertvolle Münze!

Die Numismatischen Tatsachen:
Echte Fehlprägungen bei Euro gibt es sehr sehr selten – und sie müssen in einem Münzkatalog angeführt sein!

Auszug aus dem Österreich Münzkatalog 2020

Wie man sieht, selten aber nicht sehr wertvoll!

Es gibt für jedes Land auf der Welt einen Münzkatalog !
Solange die Fehlprägung nicht dort angeführt ist, ist es keine Fehlprägung !
Oder ein
zertifizierter Numismatiker muss so eine Fehlprägung zertifizieren – sonst sind das nur Kratzer oder Gebrauchserscheinungen!

Vergleichen Sie echte Euro-Fehlprägungen beispielsweise beim MA-shop – dort verkehren nur registrierte Münzhändler – dort haben Sie Rückgaberecht und Garantie!
Aber auch dort gilt immer die Regel: der Verkäufer muss ein Impressum haben , eine Adresse und einen richtigen Namen!

Ein Beispiel für einen zertifizierten Numismatiker:
https://suche.gerichts-sv.at/Default.aspx?LV=sk&SV=W778690

von der Justiz Österreich:
https://justizonline.gv.at/jop/web/exl-suche/sv

Für Numismatik muss man studieren:
https://numismatik.univie.ac.at/ueber-uns/
Man kann es als Hobby betreiben, aber um irgendwelche Bescheinigungen oder Zertifikate für Münzen auszustellen, braucht man eine jahrelange Ausbildung! Das kann nicht jeder, schon gar nicht irgendwelche Betrüger auf einer Shoppingseite !!

 

Die rechtlichen Verstöße bei betrügerischen Verkäufen und Angeboten von Euro-Münzen:

Gesamte Rechtsvorschrift für Scheidemünzengesetz 1988, Fassung vom 21.05.2023
Auszug:
§ 2.
Ausschließlich die Münze Österreich Aktiengesellschaft ist berechtigt, in Österreich Scheidemünzen und Handelsmünzen nach diesem Bundesgesetz zu prägen und Münzgeld in Verkehr zu setzen und einzuziehen. Die Münze Österreich Aktiengesellschaft führt in ihrem Siegel das Wappen der Republik Österreich.

Scheidemünzen
§ 8.

(1)Scheidemünzen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:

1.Ziffer eins

Euro- und Cent-Münzen, die gemäß den Bestimmungen des Artikels 106 Abs. 2 EG-Vertrag und Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euro, ABl. Nr. L 139 vom 11. Mai 1998, vonEuro- und Cent-Münzen, die gemäß den Bestimmungen des Artikels 106 Absatz 2, EG-Vertrag und Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euro, ABl. Nr. L 139 vom 11. Mai 1998, von

a)Litera a

der Münze Österreich Aktiengesellschaft oder

b)Litera b

von anderen an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion ohne Ausnahmeregelung teilnehmenden Mitgliedstaaten ausgegeben wurden,

2.Ziffer 2

Sammlermünzen gemäß § 12 und Sammlermünzen gemäß Paragraph 12, und

3.Ziffer 3

Schilling- und Groschen-Münzen.

Verbote und Strafbestimmungen

§ 17.

Verboten ist

1.Ziffer eins

die unbefugte Nachprägung von Handelsmünzen der in § 15 Abs. 1 bezeichneten Sorten sowie die Einfuhr und Verbreitung solcher unbefugt nachgeprägten Handelsmünzen;
die unbefugte Nachprägung von Handelsmünzen der in Paragraph 15, Absatz eins, bezeichneten Sorten sowie die Einfuhr und Verbreitung solcher unbefugt nachgeprägten Handelsmünzen;

2.Ziffer 2

die Verwendung der Worte „Goldmünzen“ oder „Silbermünzen“ oder von Bezeichnungen inländischer oder ausländischer Münzen für sich allein oder in einer Wortverbindung für Gold- oder Silberstücke, die nicht auf Grund einer inländischen oder ausländischen Rechtsvorschrift mit einem bestimmten Feingehalt ausgeprägt wurden, bei der Verkaufswerbung oder beim Verkauf;

die Anwendung der für Goldmünzen bestehenden devisenrechtlichen Bestimmungen auf solche Goldstücke wird jedoch hiedurch nicht berührt;

3.Ziffer 3

die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Erzeugnissen, die wegen ihrer Ähnlichkeit mit

a)Litera a

Sammlermünzen gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 oder Z 3, Sammlermünzen gemäß Paragraph 12, 

b)Litera b

Schilling- und Groschenmünzen oder

c)Litera c

Handelsmünzen

zur Verwechslung mit diesen geeignet sind.

(Anm.: Z 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 38/2005)Anmerkung, Ziffer 4, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 2005,)

Wer den Verboten

1.Ziffer eins

des Abs. 1 Z 1 und 3 sowiedes Absatz eins, Ziffer eins und 3 sowie

2.Ziffer 2

der Artikel 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 des Rates vom 6. Dezember 2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen wie Euro-Münzen, ABl. Nr. L 373 vom 21. 12. 2004,

zuwiderhandelt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 7 000 Euro zu bestrafen.

(3)Absatz 3Wer dem Verbot des Abs. 1 Z 2 zuwiderhandelt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3 500 Euro zu bestrafen.Wer dem Verbot des Absatz eins, Ziffer 2, zuwiderhandelt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3 500 Euro zu bestrafen.

(4)Absatz 4Gegenstände, auf die sich eine nach Abs. 2 strafbare Handlung bezieht, sind zu Gunsten des Bundes für verfallen zu erklären.

 

Die Betrüger auf diesen Shoppingseiten rechnen mit der Einfältigkeit und Unwissenheit von so manchen bedarften Kaufwilligen!

DEUTSCHLAND

Münzgesetz Deutschland:
Münzgesetz (MünzG)
Zitat:
§ 2 Ausprägung von Sammlermünzen
(1) Der Bund kann als Sammlermünzen

1.auf Euro lautende Gedenkmünzen (deutsche Euro-Gedenkmünzen) und

2.deutsche Euro-Münzen in Sonderausführung

ausprägen.

(2) Die deutschen Euro-Gedenkmünzen sind nach Maßgabe dieses Gesetzes gesetzliche Zahlungsmittel im Inland.

(3) Das Bundesministerium der Finanzen kann für Sammlermünzen einen über dem Nennwert liegenden Verkaufspreis festlegen. (und sonst NIEMAND!)


§ 11 Münzschutz

(1) Es ist verboten,

1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a)nachzumachen oder zu verfälschen oder
b)solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzuführen;
2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.

Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.

(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen.

 

 EU
VERORDNUNG (EU) Nr. 1210/2010
DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 15. Dezember 2010
zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und
zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen
KAPITEL III
UMGANG MIT NICHT FÜR DEN UMLAUF GEEIGNETEN EUROMÜNZEN
(2) Euro-Münzen, die aufgrund langer Umlaufdauer oder aufgrund eines unerwarteten Ereignisses nicht mehr für den Umlauf
geeignet sind oder bei der Echtheitsprüfung aussortiert worden
sind, werden von den Mitgliedstaaten erstattet oder umgetauscht. Ungeachtet der Erstattung von zu karitativen Zwecken
gesammelten Münzen wie „Brunnen-Münzen“ können die Mitgliedstaaten bei nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen,
die entweder mutwillig oder durch ein Verfahren verändert wurden, bei dem eine Veränderung zu erwarten war, die Erstattung
ablehnen.
(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass nicht für den Umlauf geeignete Euro-Münzen nach ihrer Rücknahme durch physisches und dauerhaftes Verwalzen vernichtet werden, so dass diese Münzen nicht wieder in den Umlauf gegeben oder zur
Erstattung vorgelegt werden können.

 

DEUTSCHLAND Gesetze:
§ 138 BGB
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

§ 291 Wucher

Auszug Strafgesetzbuch DE

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__291.html

(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten

1.für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2.für die Gewährung eines Kredits,
3.für eine sonstige Leistung oder
4.für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen

Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2.die Tat gewerbsmäßig begeht,
3. sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.


In Österreich :

Das ist ein klarer Verstoß gegen ABGB § 879 – gültig seit mehr als 200 Jahren in Österreich!

§ 879.

Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

4.
wenn jemand den Leichtsinn, die Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte der Leistung in auffallendem Mißverhältnisse steht.

Anmerkung: eine Euro Münze zu 500 bis 8000 Euro anzubieten und zu verkaufen ist ganz klar dass der Käufer Unerfahrenheit oder Verstandssschwäche aufweist…….!

Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte.

§ 934.
laesio enormis, Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes,

Hat bey zweyseitig verbindlichen Geschäften ein Theil nicht einmahl die Hälfte dessen, was er dem andern gegeben hat, von diesem an dem gemeinen Werthe erhalten, so räumt das Gesetz dem verletzten Theile das Recht ein, die Aufhebung, und die Herstellung in den vorigen Stand zu fordern. Dem andern Theile steht aber bevor, das Geschäft dadurch aufrecht zu erhalten, daß er den Abgang bis zum gemeinen Werthe zu ersetzen bereit ist. Das Mißverhältniß des Werthes wird nach dem Zeitpuncte des geschlossenen Geschäftes bestimmt.

 

Im Klartext: eine 1 Euro Münze , die nur 1 Euro wert ist, also eine Umlaufmünze um das 1000-fache anzubieten oder zu verkaufen ………

 

Verstoß gegen das Strafgesetzbuch:
Verstoß StrGB §§ 154 / 155, Betrug StrGB 146 / 147

Beitrag der WKO

Betrug und Urkundenfälschung im Strafrecht

Auszug von der WKO gemäß Zitatsrecht / Urheberrechtsgesetz § 42f.

Vorsatz:
Für die Strafbarkeit genügt schon
der bedingte Vorsatz, d.h. der Täter rechnet nicht mit Bestimmtheit mit dem Erfolg, hält ihn aber ernstlich für möglich und nimmt ihn in Kauf.

Anmerkung: bei  Hunderten Angeboten von Wucherpreisen für sogenannte „Fehlprägungen“ von Euromünzen kann man mit Sicherheit behaupten:
diese haben einen „Vorsatz“ den Käufer zu betrügen – denn so dämlich ist wahrscheinlich niemand, aber die Täter nehmen die Möglichkeit zum Erfolg ernsthaft an!

Versuch:

Die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln gelten nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und jede Beteiligung daran.

Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie durchzuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt.

Beteiligung an einer strafbaren Handlung:

Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.
(
in diesem gezeigten Fall mit Euro-Münzen sind Shpock, Willhaben und Ebay sehr wohl beteiligt, denn ohne die BEIHILFE dieser Firmen könnten ja die Betrüger ihre Betrügereien NICHT anbieten!!!)

Bestimmungstäterschaft liegt vor, wenn jemand ursächlich dafür wird, dass der Täter sich zur Tatbegehung entschließt und zumindest einen Versuch zur Ausführung begeht.

Beitragstäterschaft (Beihilfe) besteht in auch nur der geringsten Hilfe physischer (Überlassung von Einbruchswerkzeug mit dem Wissen vom Einbruchsvorsatz des Täters) oder auch psychischer (Erteilung von Ratschlägen für die Tatausführung) Hilfe, welche die Straftat fördert und bis zu ihrer Vollendung wirksam bleibt.

Für alle Formen der Täterschaft gilt dieselbe Strafdrohung. Allerdings wird die bloße Beihilfe mit einer geringeren Zumessung der konkreten Strafhöhe berücksichtigt.


Diese weisen juristischen Ratschläge von der WKO sind interessant – vor allem deswegen weil folgende Firmen bei der WKO als Handelsgesellschaften registriert sind!

 Die Firmen willhaben internet service GmbH & Co KG, Landstraßer Hauptstraße 97-101/B6 1030 Wien
und
SHPOCK  =  finderly GmbH & Co KG, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 2, 1100 Wien

sind sehr wohl an den Betrügereien mitschuldig, denn nur durch das Anbieten des Webspaces für Betrüger können diese Euro-Betrüger überhaupt erst ihre Betrügereien durchführen!
Solange diese Betrüger mit Euro-Münzen-Fehlprägungen permanent immer wieder auftauchen sollte man diese Webseiten sperren – denn nur durch die digitale Hilfe dieser Firmen können diese Betrüger tätig werden!

Die WKO ist ein ÖVP-Betrieb mit Zwangsmitgliedschaft für Firmen !
D.h. die typische ÖVP-Mentalität: Nichts machen und viel kassieren!

Pflichtmitgliedschaft  bei der WKO – Auszug WIKI

Die Pflichtmitgliedschaft der Wirtschaftskammer Österreich wurde und wird immer wieder von diversen Parteien, Personen und Medien kritisiert. FPÖ, und NEOS aber auch österreichische Industrielle wie Claus Raidl und Hans Peter Haselsteiner fordern immer wieder die Abschaffung der gesetzlichen Mitgliedschaft und der damit verbundenen Zwangsbeiträge.

 

Betrug Strafgesetzbuch
§ 146. Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Schwerer Betrug
§ 147.
(1)Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung
1.
eine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, ausgespähte Daten eines unbaren Zahlungsmittels, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät benützt oder
(Anm.: Z 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 112/2015)
3.
sich fälschlich für einen Beamten ausgibt,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(1a)Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit mehr als geringem Schaden begeht, indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention, BGBl. Nr. 451/1991, zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht.
(2)Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit einem 5 000 Euro übersteigenden Schaden begeht.
Anmerkung: 1 Euro Münze für 8000 Euro anzubieten – …………………..
(2a)Wer die Tat nach Abs. 1 Z 1 als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(3)Wer durch die Tat einen 300 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
§ 148
Text
Gewerbsmäßiger Betrug
§ 148. Wer einen Betrug gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer jedoch einen schweren Betrug nach § 147 Abs. 1 bis 2 gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Anmerkung: die Euro-Betrüger im Internet begehen das mit mehreren Tätern und sehr gewerbsmäßig!

 

Wucher -Gesamte Rechtsvorschrift für Wuchergesetz 1949, Fassung vom 21.05.2023

Nichtigkeit eines wucherischen Vertrages.
§ 1. Ein Vertrag ist nichtig, wenn jemand den Leichtsinn, die Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte seiner Leistung in auffallendem Mißverhältnis steht.

Anmerkung: die Käufer mit Verstandesschwäche und Unerfahrenheit können den Verkäufer dieser falschen „Euro-Fehlprägungen“ wahrscheinlich nicht anzeigen oder das Geld zurückbekommen, denn diese Verkäufer agieren alle unter falschen Namen………!

Weiteres: diese Betrugsmaschen mit falschen Euro-Fehlprägungen wurden willhaben.at und Shpock gemeldet! Leider reagierten die Verantwortlichen nicht …………. 
Warum denn nicht…………

 

Anzeige gegen Betrüger können Sie melden unter:
https://bundeskriminalamt.at/602/#:~:text=Das%20Bundeskriminalamt%20leitet%2C%20koordiniert%20und,B%C3%BCrger%2C%20die%20verd%C3%A4chtige%20Beobachtungen%20machen.

Leuchtendes Paradebeispiel für gewerblichen Betrug ist Ebay:
https://www.ebay.de/itm/295314242000?hash=item44c219b9d0:g:f10AAOSwZ9ZjX-gD
Diese Anbieter haben einen Fantasienamen, bieten meistens nur eine Münze an zu Horrorpreisen und das wichtigste:

Eine Fehlprägung OHNE Zertifikat eines zertifizierten Numismatikers ist NICHTS wert – EGAL welche Münze!!!

Gewarnt wird auch vor dieser Seite – der Betreiber  und seine „Angestellten“ leben auf  Zypern (im selben  Briefkasten mit 20 anderen Firmen…….muss ja sehr eng sein in Zypern ………..)
https://seltenundteuer.de/euro-muenzen-wert/
https://seltenundteuer.de/wertvolle-2-euro-muenzen/
die dort angebotenen bzw. angepriesenen Münzen entsprechen sicher nicht den Werten eines seriösen Münzkataloges  – KEIN seriöser Numismatiker wird diese Münzen jemals zertifizieren !
FAKT ist: Diese Webseite macht WERBUNG für diese Betrüger!!!

 

Kein normal denkender Mensch würde für solche Münzen so einen hohen Betrag zahlen! Quelllink des Screenshot gemäß Zitatsrechtes : ins Bild klicken!

Anmerkung 2024: nach Erscheinen dieses Artikels hat die Webseite seltenund teuer sofort die Domain gewechselt – jetzt unter:
https://sammlerdirekt.de/euro-muenzen-wert/
selbe Werbung für Euro-Münzen Betrüger!!!

Kontaktieren Sie besser einen Numismatiker auf der Liste von WIKI:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_bekannter_Numismatiker

Zertifizierte Numismatiker leben  NICHT in Zypern oder Malta und schreiben „glaubwürdige“ Texte, die dann Betrüger dazu animieren Ihre gefälschten Produkte auf Ebay und ähnlichen zu verkaufen – besser Sie fragen Numismatiker für ein Echtheits- Zertifikat für eine Münze – egal welche Münze!
Die „Firma“ Selten und Teuer – das Impressum
https://seltenundteuer.de/impressum/
(wurde nach diesem Artikel geändert: https://sammlerdirekt.de/impressum/)
Geben Sie die Adresse dieser Firma in den Google ein: 61 Archbishop Makariou III Avenue, Serghides House, Suite 102 , 6017 Larnaca, Cyprus
Sie werden ca. 20 Firmen unter dieser selben Adresse und selben Suite 102 finden ………..
Das ist eine Briefkasten Firma (auch Schubladen Firmen genannt!)
neue 2024:
jetzt ist ein Pole der Manager: https://rosefinity.pl/pages/imprint
läuft auf Zypern unter https://jsseo.expert/

 

Neu mit Euro-Münzen Betrüger ist eine Litauische Firma namens vinted:

 

Münzen seriös schätzen lassen:

Auch am Dorotheum in Wien (gibt es seit 300 Jahren!) können Sie Ihre Münzen schätzen lassen  – die Schätzung ist gratis !

Justiz Österreich – geben Sie ins Suchfeld „Numismatik“ ein oder auch Philatelie (Briefmarken)
https://justizonline.gv.at/jop/web/exl-suche/sv

Gesamte Rechtsvorschrift für Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, Fassung vom 21.05.2023
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002338

 

Deutschland Numismatiker – Liste vereidigter Sachverständige
https://muenzenmagazin.de/assets/files/prueferliste/ihk-prueferliste.pdf
Anmerkung:  von denen wohnt anscheinend keiner auf Zypern…….

VERBAND DER DEUTSCHEN MÜNZENHÄNDLER E.V.

https://www.vddm.de/
Keiner von denen lebt in einer Schublade in Zypern!

 

 BERUFSVERBAND DES DEUTSCHEN MÜNZENFACHHANDELS E.V.
(die verstecken sich auch nicht in einer Briefkastenfirma in Zypern!)

 

EURO-Münzen – Gedenkmünzen / Sonderprägung sind für jedes Land im Münzkatalog angeführt!
Achtung: solche Euro-Gedenkmünzen sind zwar selten und sammelwert, der Wert steigt aber nur wenig und nur in prägefrischen Zustand (ohne Kratzer usw…)

Sie wollen wissen was eine Münze wert ist?
Hier finden Sie jede Münze aus jedem Land (KEINE Händler – KEINE Händlerpreise!):
https://en.ucoin.net/FAQ

 

Lesen Sie auch den Beitrag bei FOCUS:
So zocken Münzgroßhändler wie MDM und Reppa Senioren ab

 

OHNE EIN ZERTIFIKAT VON EINEM DIESER ÖSTERREICHISCHEN ODER DEUTSCHEN NUMISMATIKER HAT EINE EURO-MÜNZE NUR DEN WERT DER DRAUFSTEHT!!!
DAS GILT AUCH FÜR SOGENANNTE „FEHLPRÄGUNGEN“!!!! ALLES ANDERE IST SCHWERER BETRUG!!!

Diese Anzeigen bezwecken hauptsächlich :
Man will Ihre Telefonnummer für
Caller ID Spoofing – siehe WIKI
oder sonstige persönliche Daten !

Allerdings geht es bei diesen Euro-Betrugsangeboten wahrscheinlich nicht um die Münzen , sondern das sind Kaffer aus Nigeria die an Ihre Bankdaten wollen, Ihre Telefonnummer oder Adresse ausforschen wollen und Ihre sonstigen persönlichen Daten!!

BRIEFMARKEN: Auch Briefmarken sind ohne ein Zertifikat eines eingetragenen Philatelisten NICHTS wert!!

 

Slideshow von betrügerischen Angeboten von „Euro-Fehlprägungen“!!!

Alle Screenshots wurden gemäß Zitatsrecht / Urheberrechtsgesetz § 42f. veröffentlicht, um Betrug zu verhindern bzw. darüber aufzuklären!

Die meisten Screenshots sind von Willhaben – Österreich ist ein Paradies für Betrüger aus den Ostblockstaaten !
Ganz egal welche Euromünzen Ihnen angeboten werden :
ACHTUNG: diese Münzen  sind nichts wert , die Usernamen und Adressen und Fotos sind gefälscht!!!

 

 

Auskunftspflichtgesetz – Informationsfeiheitsgesetz und die Amtsverschwiegenheit in Österreich

 

Die Corona Lobbyisten sind zurück – update 2023

 

Brasilien – ein Nachbarland der EU – Mercosur-Abkommen wäre die Rettung für die desolate EU-Wirtschaft!

 

Wahlarzt / Privatarzt in Österreich – KEINE Gebührenordnung für Ärzte in Österreich

 

Die Klima Lüge – The climate lie – Grüne und Linken als größte Umweltverschmutzer! „erneuerbare Energien“ – das Lügenwort des 21. Jahrhundert!

 

Stromrechnung – die Steuer für die Steuer

 

Cookie Zwang ist illegal – „notwendige“ Cookies sind unnötig ! Der COOKIE-WAHN

 

Immigranten – die Zeitmaschine

 

 

 

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