Die MASKEN-Verordnung – COVID 3 Verordnung – 4. COVID-Verordnung
4. Covid-Verordnung – Am Ende des Beitrags…..!
Die Covid 3 Verordnung wurde am 21. Jänner 2021 ausgegeben und beinhaltet vor allem das Tragen der FFP2 Schutzmasken OHNE VENTIL !!
Die Betonung „OHNE AUSATEMVENTIL“ wird in diesem Gesetzestext vom 21 Jänner 2021 (gültig ab 25.1. 2021) 17 Mal ausdrücklich erwähnt!!
Deswegen benennen wir diese Verordnung : „DIE MASKEN-VERORDNUNG„
Nachlesbar Covid 3 Verordnung (die 27. Verordnung in Sachen Corona…) – unterschrieben mit „Anschober“ – beim Justizministerium Österreich !
Weitere Info-Seite vom Sozialministerium für den Lockdwon 2021 bis voraussichtlich 3. Februar 2021 finden Sie hier – LINK
Download als Word-Datei mit unterstrichenen Passagen die wichtig sind -Masken Verordnung – Word-Datei
(diese Word-Datei wird nur vollständig mit WORD oder Open Office vollständig dargestellt – auf „Ansicht – Weblayout“ stellen !)
Download oder öffnen als PDF-Datei (97 kb) – MASKEN-Verordnung – PDF-Datei
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 20.
Diese Verordnung tritt mit 25. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 3. Februar 2021 außer Kraft.
Anschober
Klartext: ab 3. Februar 2021 gilt diese Verordnung eigentlich nicht mehr – auch nicht die Maskenpflicht…….!
Denn : ab 4. Februar 2021 gibt es die 4. COVID-Verordnung – siehe LINK
(diese Verordnung tritt mit 7. Februar 2021 allerdings außer Kraft……???)
Ob Masken dem Gehirn der Politiker schaden??
„Am Freitag, den 12.02.2021, trat die Covid-19-Virusvariantenverordnung (COVID-19-VvV) in Kraft“….. – siehe LINK der Regierung…..
„Virusvariantenverordnung“ – das ist schon ein Ausdruck zum „totlachen“………..
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