Jan 102022
 

Dieser Artikel läuft unter: „….es war einmal – kommt jedoch immer wieder.…..“ – der IQ der Politiker ist nicht gestiegen!

IMPFZWANG ein Verstoß gegen die Charter der Grundrechte der EU, schwere Verstöße gegen österreichische Gesetze

Unterschreiben Sie das Volksbegehren online  oder auf jedem Gemeindeamt:
NEIN zur Impfpflicht
 – seit 14. Jänner 2022 

https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/buergerbeteiligung___direkte_demokratie/2/Seite.320475.html

update 1.Februar 2022 – Lockdown für Ungeimpfte:
4. COVID-19-Maßnahmenverordnung, Fassung vom 01.02.2022
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011806

Gültig bis 27. Februar –
Was Ungeimpfte auch bis 27.2.2022 – siehe ab §§ 5 bis……
(nur damit Sie verstehen, welche Lügen im TV verbreitet werden……..)

 

ÖSTERREICH IST DAS EINZIGE LAND IN DER EU MIT EINEM IMPFZWANG GESETZ , DAS DURCH DIE „CORONA-GESTAPO“ (POLIZEI) PER STRAFE ENTGEGEN GELTENDER GESETZE  UMGESETZT WIRD!!!

Stromrechnung – die Steuer für die Steuer

 

 

Das jüdische Ahnenbuch – jüdische Vorfahren und Familiennamen – Avotaynu, Putin, Lukaschenko, Hitler, Himmler, Mengele – jüdisch, Путин, Лукашенко, Гитлер, Гиммлер, Менгеле – евреи

 

Die EU kümmert sich einen Dreck um die gesetzlichen Verstöße in Österreich !

IMPFPFLICHT = IMPFZWANG
Zwang entsteht wenn für die BürgerInnen eine Strafe im Falle einer Weigerung verhängt wird!!! Egal wie hoch und in welcher Form die Strafe verhängt wird!
Siehe Artikel 49 (3) Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein
Wortklauberei der jetzigen faschistischen Regierung , „es wäre eine Impfpflicht nicht ein Impfzwang“ ist glatte Augenwischerei und glatte Nötigung der BürgerInnen!!!

Coronavirus: RechtlichesLink zum Sozialministerium

DER IMPFZWANG VERSTÖSST GEGEN FOLGENDE GESETZE DER EU UND ÖSTERREICH:

 

EU Charter of Fundamental Rights
https://fra.europa.eu/en/eu-charter

Artikel 3Recht auf Integrität der Person

1. Jeder hat das Recht auf Achtung seiner körperlichen und geistigen Unversehrtheit.

 

Verantwortlichen zur Nötigung der Bürger*Innen zum Impfzwang! ÖVP, GRÜNE und SPÖ

 

Das Impfzwangsgesetz der faschistischen österreichischen Regierung – direkter Link zum Sozialministerium:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011811

Auszug:
1 §
(2) Die Impfpflicht darf nicht durch Ausübung unmittelbaren Zwangs durchgesetzt werden.

Anmerkung:
Androhung einer Strafe, die bei Millionen ÖsterreicherInnen das Mindesteinkommen überschreiten, ist eindeutig ZWANG!!!

die Regierung weist wie immer auf das DSGVO (das „Erlaubnisgesetz der EU und Regierung“ – siehe Beitrag!)  in diesem Fall auf den Artikel 26, Die Regierung erwähnt absichtlich nicht den Artikel 7Bedingungen für die Einwilligung
Denn niemand , der die Impfung ablehnen wird, würde seine freiwillig Einwilligung zum Abfragen seiner Gesundheitsdaten geben ……………..
Deswegen nennt man das Faschismus…….(das „Führer“- Prinzip der Grünen und ÖVP  und SPÖ als Anhängsel…..)

 

Mit Datum 21.2.2022 sind 2 Versionen des Impfzwangsgesetzes online: der sogenannte Ministerialentwurf

Version Nr. 1: Ministerialentwurf (Dr. Mückstein und Co…..)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00164/fname_1024580.pdf
Strafbestimmungen dieser Version – siehe unter § 7:
3.600 Euro Zwangs-Strafe…….. – DURCH DIE  – CORONA- GESTAPO – POLIZEI EXEKUTIERT!!! – Ein unangemessener hoher Betrag – für jeden der ein Mindesteinkommen hat oder gar kein Einkommen ist diese Strafe ein direkter Zwang und absolute Nötigung zur Impfung!!!
siehe Impfzwang Gesetz:
1 §
(2) Die Impfpflicht darf nicht durch Ausübung unmittelbaren Zwangs durchgesetzt werden.

Version Nr. 2:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20011811/COVID-19-IG%2c%20Fassung%20vom%2021.02.2022.pdf

Strafbestimmungen unter § 10
selbe Version unter: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_4/BGBLA_2022_I_4.html

Sie sollten die Schlussbestimmung des Impfzwangsgesetzes auf keinen Fall übersehen:

§ 20. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Jänner 2024 außer Kraft.

Obwohl diese Regierung auf keinen Fall im Jahr 2024 mehr im Amt sein wird, haben diese Faschisten ein Gesetz erlassen, welches bis 2024 angeblich rechtsgültig ist!

Lassen Sie sich nicht täuschen durch scheinbare Lockerungen durch Kanzler Nehammer und Minister Mückstein ab 5. März 2022:
Gelockert wird nur, um die Zahlen der Infizierten zu erhöhen, um dann dieses Impfzwanggesetz wieder durchzusetzen!
…….und diese geistig kranken Faschisten werden natürlich behaupten , es wären die Ungeimpften, die den Virus verbreiten…..

Das Recht für das  Impfzwang Gesetz beruft sich laut Sozialministerium (Dr. Mückstein – Grüne) auf die Europäische Menschenrechtskonvention – genauer gesagt auf den Artikel 8 der EMRK – wo steht:

…..Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

(1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.

(2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.

Diesen Artikel 8 nimmt die antisoziale faschistische Regierung unter Nehammer und Mückstein als Grundlage um gegen folgende Gesetze zu verstoßen:

Was unterscheidet die EMRK von der EU-Grundrechtecharta? – siehe Beitrag mit Video von einem deutschen Anwalt:
https://rechtsanwalt-hembach.de/was-unterscheidet-die-emrk-von-der-eu-grundrechtecharta/

Siehe auch Universität WIEN:  
Europäischer Grundrechtsschutz unter besonderer Berücksichtigung des Beitritts der Europäischen Union zur EMRK

Die EU-Charter :

https://fra.europa.eu/en/eu-charter/article/3-right-integrity-person

2. In den Bereichen Medizin und Biologie ist insbesondere Folgendes zu beachten:
(a) die freie und informierte Einwilligungder betroffenen Person nach den gesetzlich festgelegten Verfahren;
(b) das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere solcher, die auf die Auswahl von Personen abzielen;
(c) das Verbot, den menschlichen Körper und seine Teile als solche zu einer finanziellen Gewinnquelle zu machen;
(d) das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.

Anmerkung: natürlich ist dieser Gesetzes-Artikel nicht mehr so gültig , wenn ein paar herrschsüchtige Politiker wie Nehammer und Mückstein und Rendi-Wagner unserer Regierung eine gegensätzliche Regelung festlegen!

Kanzler Nehammer , Verfassungsministerin Edtstadler wurden vom ehemaligen Kanzler Kurz in die Regierung geholt ! Shorty Corruptus steht auf der Liste der 5 korruptesten Politiker weltweit!

Auf der Webseite des Kanzleramtes macht die Regierung auch noch Werbung für die Charter der Grundrechte in der EU:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/verfassung/grund-und-menschenrechte/grundrechte-europaeischen-union.html

Wenn Kanzler Nehammer und Gesundheitsminister Mückstein 2 Millionen ÖsterreicherInnen   per Strafe zur Impfung zwingen wollen ab 1. Februar, dann ist das sehr wohl ein sehr grober Verstoß gegen die EU-Charter der Grundrechte!

Die ÖVP und die Grünen – diese scheinheiligen EU-Befürworter…….!

Die nächste Virusvariante DELTAKRON ist im Anmarsch – der Irrsinn geht weiter ……

 

Lockdown für Ungeimpfte in Österreich sind schwere Verstöße gegen die von der Regierung unterschriebenen Charter der Grundrechte in der EU

Artikel 21Nichtdiskriminierung
Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.

Artikel 49
Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen

(1) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war.
Es darf auch keine schwerere Strafe als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden. Wird nach Begehung einer Straftat durch Gesetz eine mildere Strafe eingeführt, so ist diese zu verhängen.

(2) Dieser Artikel schließt nicht aus, dass eine Person wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den allgemeinen, von der Gesamtheit der Nationen anerkannten Grundsätzen strafbar war.

(3) Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein.

 

Anmerkung:
Strafe für Ungeimpfte  ist gemäß Artikel 49 der EU-Charter der Grundrechte für EU-Bürger absolut unangemessen!
Ganz egal ob es einen Lockdown für Ungeimpfte gibt, oder ob der Ungeimpfte BürgerIn in einem Handelsbetrieb erwischt wird!

Strafen gegen Impfzwang Verstöße
Jegliche Strafe für eine Verweigerung der Zwangsimpfung ist steht in keinem Verhältnis zu der Straftat und ist deswegen unangemessen!!
Österreich ist das einzige Land in der EU das Strafen für Verweigerer gegen die Corona Impfung verhängt!

Nötigung von Ungeimpften

Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingt, die dieses nicht wünscht. Der Begriff kann in Bezug auf die Begriffe Zwang und Gewalt, rechtssprachlich die Vis absoluta („überwältigende Gewalt“, insbesondere körperlich) und die Vis compulsiva („beugende Gewalt“, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht), kritisch gesehen werden und wird in den Rechtsprechungen unterschiedlich beurteilt.

Diskriminierung von Ungeimpften

Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen nach Maßgabe bestimmter Wertvorstellungen oder aufgrund unreflektierter, z. T. auch unbewusster EinstellungenVorurteile oder emotionaler Assoziationen

In Österreich werden Ungeimpfte im höchsten Maße diskriminiert !
Ungeimpfte dürfen nicht im normalen Handel einkaufen ! Seit ca. 8 Wochen ! – die faschistischen Grünen machen das möglich…..!
Kontrolliert wird durch eine Art Corona-Gestapo , die ungehindert gegen die Datenschutzverordnung DSGVO verstößt!

Obwohl es schon erwiesen ist, dass die Geimpften den Omikron Virus verbreiten, wird an dieser faschistischen Handhabung gegen Ungeimpfte nichts geändert!

Die EU sollte sich schämen, dass gegen diese schändlichen Methoden in Österreich nichts dagegen unternimmt!

 

personenbezogene Gesundheitsdaten(DSGVO)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32016R0679

(35)

Zu den personenbezogenen Gesundheitsdaten sollten alle Daten zählen, die sich auf den Gesundheitszustand einer betroffenen Person beziehen und aus denen Informationen über den früheren, gegenwärtigen und künftigen körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der betroffenen Person hervorgehen.
Dazu gehören auch Informationen über die natürliche Person, die im Zuge der Anmeldung für sowie der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (9) für die natürliche Person erhoben werden, Nummern, Symbole oder Kennzeichen, die einer natürlichen Person zugeteilt wurden, um diese natürliche Person für gesundheitliche Zwecke eindeutig zu identifizieren, Informationen, die von der Prüfung oder Untersuchung eines Körperteils oder einer körpereigenen Substanz, auch aus genetischen Daten und biologischen Proben, abgeleitet wurden, und Informationen etwa über Krankheiten, Behinderungen, Krankheitsrisiken, Vorerkrankungen, klinische Behandlungen oder den physiologischen oder biomedizinischen Zustand der betroffenen Person unabhängig von der Herkunft der Daten, ob sie nun von einem Arzt oder sonstigem Angehörigen eines Gesundheitsberufes, einem Krankenhaus, einem Medizinprodukt oder einem In-Vitro-Diagnostikum stammen.

Artikel 7 DSGVO

Bedingungen für die Einwilligung
……- in Bezug auf das Impfzwang Gesetz Paragraph 1 Absatz 2, und § 6 (
Ermittlung der impfpflichtigen Personen)

(1)   Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.

(2)   Erfolgt die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung, die noch andere Sachverhalte betrifft, so muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache so erfolgen, dass es von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist. Teile der Erklärung sind dann nicht verbindlich, wenn sie einen Verstoß gegen diese Verordnung darstellen.

(3)   Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.

(4)   Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.

 

Leitlinien 3/2020 für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten für wissenschaftliche Forschungszwecke im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch
https://edpb.europa.eu/sites/default/files/files/file1/edpb_guidelines_202003_healthdatascientificresearchcovid19_de.pdf

Auszüge:
4.1 Einwilligung 17.
Die Einwilligung der betroffenen Person nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO kann eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit COVID-19 darstellen.
In der Praxis werden nur äußerst selten Situationen auftreten, in denen der Verantwortliche die Unmöglichkeit, den betroffenen Personen die Informationen bereitzustellen, darlegen kann.“

5.1.2.2 Unverhältnismäßiger Aufwand 37.
Bei der Bestimmung, was unter unverhältnismäßigem Aufwand zu verstehen ist, wird in Erwägungsgrund 62 auf die Zahl der betroffenen Personen, das Alter der Daten und etwaige geeignete Garantien als mögliche Anhaltspunkte verwiesen. In den oben genannten Transparenzleitlinien14 wird empfohlen, dass der Verantwortliche eine Abwägung mit einer Beurteilung des ihm für die Bereitstellung der Informationen an die betroffene Person entstehenden Aufwands gegenüber den Auswirkungen auf und Folgen für die betroffene Person, wenn Letztere der Informationen beraubt bliebe, vornehmen sollte.
38.

Beispiel: Eine große Zahl betroffener Personen, für die keine Kontaktdaten verfügbar sind, könnte als unverhältnismäßiger Aufwand für die Erteilung der Informationen angesehen werden.

Anmerkung:
Kontrolle von Gesundheitsdaten durch Privatpersonen in Handelsbetrieben / Shopping usw. ist  gegen alle EU-Rechte!

 

EU-Charter für Menschen Grundrechte

Artikel 8Schutz personenbezogener Daten

1. Jeder hat das Recht auf Schutz der ihn betreffenden personenbezogenen Daten.

2. Diese Daten müssen nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und auf der Grundlage der Einwilligung der betroffenen Person oder einer anderen gesetzlich festgelegten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jeder hat das Recht auf Zugang zu den über ihn erhobenen Daten und das Recht auf Berichtigung.

3. Die Einhaltung dieser Vorschriften unterliegt der Kontrolle durch eine unabhängige Stelle.

Anmerkung:
Dass irgendwelche Privatpersonen wie Securitiy oder Verkäufer an der Kassa Gesundheitsdaten kontrollieren, ist ganz sicher ein grober Verstoß gegen Artikel 8!

Die SPÖ , Neos, Grüne und ÖVP haben für die EU gestimmt und Werbung gemacht!
Und jetzt wollen sie sich nicht an die EU-Gesetze halten !

 

Dienstag 11. Jänner 2022 11.500 Corona Fälle – obwohl die Ungeimpften eingesperrt sind, es sind die Geimpften die den Virus verbreiten……..
Welchen Sinn hat es also, Ungeimpfte einzusperren? Welchen Sinn hat es Ungeimpfte zur Impfung zu zwingen ??

Mitte Jänner:
17.000 Corona Fälle pro Tag – und das mit eingesperrten Ungeimpften! Verbreitet wird Omikron durch Geimpfte – da ja die Ungeimpften nicht mehr ins Geschäft dürfen!

19. Jänner 2022 :
31.000 Corona Fälle gemeldet – alle Fälle von Geimpften Personen – denn die Ungeimpften sind ja eingesperrt ……….

Auch der dümmste Politiker muss hier erkennen, dass die Impfungen nichts nützen bzw. heilen noch vorbeugen!!
Dass die Impfung gegen schweren Verlauf angeblich helfen würde ist eine glatte Lüge, denn es gab schon immer leichte und schwere Verläufe bei Corona , schon vor der Erfindung des Impfstoffes!

 

Auszug aus dem Strafgesetzbuch Österreich – in Bezug auf  Zwang zu medizinischer Behandlung:

Eigenmächtige Heilbehandlung Strafgesetzbuch Österreich

§ 110.
(1) Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Hat der Täter die Einwilligung des Behandelten in der Annahme nicht eingeholt, daß durch den Aufschub der Behandlung das Leben oder die Gesundheit des Behandelten ernstlich gefährdet wäre, so ist er nach Abs. 1 nur zu bestrafen, wenn die vermeintliche Gefahr nicht bestanden hat und er sich dessen bei Aufwendung der nötigen Sorgfalt (§ 6) hätte bewußt sein können.

(3) Der Täter ist nur auf Verlangen des eigenmächtig Behandelten zu verfolgen.

 

Anmerkung: Impfzwang – also BürgerInnen zur Impfung per Strafandrohung zu impfen – OHNE EINWILLIGUNG – ist ein schweres Vergehen gegen das geltende Strafgesetzbuch!
BürgerInnen die durch Angst vor der Strafe sich impfen lassen , gilt NICHT als „freiwillig“ sondern als Nötigung!

Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingt, die dieses nicht wünscht. Der Begriff kann in Bezug auf die Begriffe Zwang und Gewalt, rechtssprachlich die Vis absoluta („überwältigende Gewalt“, insbesondere körperlich)
und die Vis compulsiva („beugende Gewalt“, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht), kritisch gesehen werden und wird in den Rechtsprechungen unterschiedlich beurteilt.

 

Patientencharta

Webseite der Regierung:

https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/patientenrechte/patientencharta#:~:text=Patientinnen%20und%20Patienten%20d%C3%BCrfen%20nur,behandelt%20werden%20(Artikel%2017).

Download Gesetzestext Patientencharta
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001450

Webseite der Regierung über Patienten Rechte:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/patientenrechte/Seite.3700200.htmlEine Behandlung darf nur dann erfolgen, wenn ihr zugestimmt wurde, und zwar

  • durch die Patientin/den Patienten selbst, oder,
  • wenn diese/dieser dazu nicht in der Lage ist, durch eine Vertretung,

 

 

 

 

 

 

Kommentar: Eine IMPFUNG ist auch nur eine Behandlung gegen einen Virus…….
ausgerechnet Gesundheitsminister Dr. Mückstein – bekannt dafür, dass er auch Cannabis CBD in seiner Praxis an Patienten verschrieb, ausgerechnet dieser Arzt und Alternativmediziner will jetzt 2 Millionen Österreicher zu einer chemischen Zwangsimpfung nötigen…….!

Dr. Mückstein – Zwangsvollstrecker der Zwangsimpfung mit Nazi-Frisur – über Cannabis, welches er selbst nach eigenen Angaben oft Patienten als Alternativ Medizin verschrieben hatte: siehe Beitrag mit Film und Film mit Mückstein über Cannabis:
https://www.vol.at/gute-erfahrungen-mit-medizinischem-cannabis/7208299

Dr. Eva Mückstein (Mutter von Minister Wolfgang Mückstein)  von den Grünen – Anfrage im Parlament über Cannabis:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_02962/index.shtml#
und Artikel über  Eva Mückstein über Cannabis bei Otis/APA:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170509_OTS0153/mueckstein-oesterreichs-patientinnen-brauchen-qualitaetsgesicherte-und-leistbare-cannabismedizin

Wow – das ist ja eine richtige Kiffer-Familie und Vertreter von alternativ Medizin……..
Und solche scheinheiligen Grünen wollen 2 Millionen Bürger zwangsimpfen mit chemischer Medizin????

 

Natürlich ignoriert Gesundheitsminister Dr. Mückstein die offiziellen Berichte der WHO über CBD:
https://www.wipi.at/cbd-nutzhanf 
ohne sich täglich anzulügen , da fühlen sich die Grünen einfach nicht wohl……

Wir empfehlen den zuständigen Behörden dringend das Umfeld von der Mückstein Familie genauer zu untersuchen!!

 

Das sind eine Menge Gesetze, gegen die die faschistische Regierung Nehammer / Mückstein / Edtstadler / Kogler/ Rendi-Wagner /  Schallenberger verstoßen!!!

 

Die faschistischen Antreiber bzw. die Exekutive mit Corona-Gestapo der politischen Parteien  um die BürgerInnen zum Impfzwang sind:

ÖVP, Grüne, SPÖ , NEOS

Die Executive bzw. die Polizei sollte die Gesetze achten und beschützen , nicht als „Corona-Gestapo“ gegen Gesetze verstoßen!!

Unterschreiben Sie das Volksbegehren online  oder auf jedem Gemeindeamt:
NEIN zur Impfpflicht
 – seit 14. Jänner 2022 

https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/buergerbeteiligung___direkte_demokratie/2/Seite.320475.html

 

 

ACHTUNG: es kommt der „Affenvirus“ 
Wenn Sie größere Lust auf Bananen verspüren, dann sollten Sie unbedingt einen Arzt aufsuchen !
Der Gesundheitsminister empfiehlt schon jetzt, einen FFP2-Schutzoverall  für den Herbst zu kaufen !

Da unser Gesundheitssystem ja 3 Klassen hat, gibt es solche Schutzanzüge natürlich auch in einer billigeren Variante……‘!

 

 

Wieviele Hintermänner und Freunde der Politiker hatten am Impfzwangsgesetz verdient ???
– siehe  Beitrag Corona-Lobbyisten

Die Corona Lobbyisten sind zurück – update 2023

Auskunftspflichtgesetz – Informationsfreiheitsgesetz und die Amtsverschwiegenheit in Österreich

 

Die Prozent-Politiker

 

KURZ-Koalitions-Résumé – Wie Kurz mit Hilfe eines Richters die Arbeitsplätze von Kika und Leiner rettete……..

 

 

Das jüdische Ahnenbuch – jüdische Vorfahren und Familiennamen – Avotaynu, Putin, Lukaschenko, Hitler, Himmler, Mengele – jüdisch, Путин, Лукашенко, Гитлер, Гиммлер, Менгеле – евреи

 

 

Impfquoten weltweit – geimpfte „Voll-Immunisierte“ verbreiten Corona Omikron

 

Favelas / slums in Brazil shanty towns Brazil

 

Impfpflicht = Impfzwang – Österreich stellt sich weltweit auf die Stufe von Diktaturen

 

 

Corona Impfung – Impfskeptiker und die Lügenpresse – Präsident Van der Bellen durch Vollgeimpfte im Homeoffice – Israel und Chile sind Impfweltmeister – die internen Dokumente über die Corona Impfung

 

 

Dealer Statistik von Österreich – das ignorierte Thema der Politiker – ausländische Dealer werden NICHT abgeschoben!

 

 

 

Kiffer Cannabis – WHO Studien – Marihuana und Haschisch zu nicht medizinischen Zwecken

 

 

WHO – CBD nicht für medizinische Zwecke – WHO empfiehlt Cannabis NICHT als Medizin – WHO does not recommend cannabidiol for medical use

 

 

 

 

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