Over Price durch Makler verboten in Brasilien / overpriced listings by estate agents in Brazil is forbidden
Preisübertreibung durch Makler beim Immobilienkauf in Brasilien verboten!
„over-price“ das kommt aus dem englischem – d.h. Soviel wie „über dem Preis“ – „höheres Angebot als vom Auftraggeber vorgegeben„:
Auch bekannt als „Sobrepreço de imóveis“ = Überbewertung einer Immobilie – Überbewertung welches Preises? – Es geht um die Überbewertung des Verkehrswertes! der Makler verkauft dem Kunden eine Immobilie zum überhöhtem Preis – höher, als ihm der Auftraggeber aufgetragen hat!
Meistens geschieht dies ohne das Wissen des Verkäufers!
Beispiel: Der Verkäufer beauftragt den Makler seine Immobilie um 300.000,- Real zu verkaufen, der Makler verkauft dann die Immobilie um 350.000,- Real – das macht dann die Provision des Maklers plus die 50.000,– extra für den Makler!
Der Betrogene ist der Käufer – denn er hat erstens mehr bezahlt, als der Verkäufer wollte, und zweitens wahrscheinlich mehr als die Immobilie wert ist!
Diese Praktik ist in Brasilien gesetzlich verboten!
Auch die Zeitungen schreiben über diese illegale Praxis von Maklern: man benutzt den Ausdruck „sobrepreço„= Überpreis!
siehe Gazeta do Povo
(Super Artikel mit bildlicher Darstellung was 2overprice“ in Brasilien bedeutet!!!)
Grundlage für dieses Verbot ist Código de Ética Profissional dos Corretores de Imóveis = Ethik Kodex für Immobilienmakler in Brasilien!
siehe Artikel 6: Art. 6º – É vedado ao Corretor de Imóveis = für den Immobilienmakler ist es verboten….
III – promover a intermediação com cobrança de „over-price“; = anbieten die Vermittlung mit „Überpreis“ (erhöhtem Preis)
Weiteres:
IV – locupletar-se, por qualquer forma, a custa do cliente; = sich in irgendeiner Form auf Kosten des Klienten zu bereichern
V – receber comissões em desacordo com a Tabela aprovada ou vantagens que não correspondam a serviços efetiva e licitamente prestados; = Provisionen zu berechnen, die nicht mit der aktuellen Honorar Tabelle übereinstimmen, oder sich Vorteile zu verschaffen, die nicht mit dem efektiven Service übereinstimmen!
XVII – anunciar capciosamente = verfängliche Anzeigen zu publizieren ;
Das alles und noch mehr ist für den Immobilienmakler in Brasilien verboten!!
In Brasilien darf ein Makler erst tätig werden, wenn er einen schriftlichen Auftrag eines Klienten hat!
Der Makler muss dem Käufer diesen Auftrag zeigen! Der Käufer hat auch das Recht, selbst mit dem Eigentümer der Immobilie in Kontakt zu treten, bzw. über das Grundbuch den Eigentümer ausfindig zu machen (siehe Beitrag Einsichtsrecht des Bürgers in Brasilien: viewtopic.php?f=12&t=116
Am Besten man vergleicht immer mehrere Angebote von verschiedenen Maklern um ein Gefühl für den Verkehrswert einer Liegenschaft zu bekommen !
Lei n º 6.530 Immobilienmaklergesetz Brasilien:
DECRETO Nº 81.871 Immobilienmaklerverordnung von Brasilien
Art. 4º O número da inscrição do Corretor de Imóveis ou da pessoa jurídica constará obrigatoriamente de toda propaganda, bem como de qualquer impresso relativo à atividade profissional.
= Die CRECI-Nummer des Immobilienmaklers muss bei jeder Art von Propaganda angegeben werden!
Art. 5º Somente poderá anunciar publicamente o Corretor de Imóveis, pessoa física ou jurídica, que tiver contrato escrito de mediação ou autorização escrita para alienação do imóvel anunciado.
= Der Immobilienmakler darf nur öffentlich annoncieren, wenn ein schriftlicher Vermittlungsauftrag vorliegt, egal ob der Makler privat oder als Unternehmer handelt!
Wissen Sie, ob die Preise in Österreich und Deutschland, die in den Immobilienanzeigen stehen, auch wirklich die Preise sind, die der Eigentümer verlangt, oder sind das Fantasiepreise des Maklers??
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