Ausführungsverordnung

Jan 272019
 

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Alle kennen diesen Spruch: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Aber woher kommt dieser Ausspruch?
In Österreich steht das sozusagen – in anderer Form  – im ABGB

siehe §§ 2 und 3:
§ 2.
Sobald ein Gesetz gehörig kund gemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, daß ihm dasselbe nicht bekannt geworden sey.

Die merkwürdige Formulierung bzw. Aussprache stammt aus dem Jahr 1811 – solange gilt dieses Gesetz schon in Österreich – und niemand – egal welche Partei – hatte Lust dieses ABGB in eine aktuelle verständlicherer Form neu zu verfassen …….!

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