Brasilien Auswandern – Investitionssumme für Dauer Visum
Seit dem Jahr 2017 gibt es ein neues Einwanderungsgesetz und neue Bestimmungen für Investoren in Brasilien.
Auch durch Investition mit Immobilien kann man jetzt in Brasilien ein permanentes Visum erhalten – was früher nicht so war!
Das im Jahr 2024 aktuelle Einwanderungsgesetz von Brasilien –
Lei de Migração LEI Nº 13.445, DE 24 DE MAIO DE 2017.
und die Einwanderungs-Verordnung Decreto nº 9.199, de 2017
ANMERKUNG: Gesetze werden in Brasilien sehr oft geändert – dieser Beitrag entspricht dem Stand 2024 !!!
Die Webseite der brasilianischen Regierung:
https://portaldeimigracao.mj.gov.br/images/resolucoes_normativas/RN%2013%20-%202017.pdf
RESOLUÇÃO NORMATIVA Nº 13, DE 12 DE DEZEMBRO DE 2017
Diese Resolution/Beschluss Nr. 13 gibt Auskunft über die aktuellen Investitionssummen, um in Brasilien ein Dauervisum bzw. Investitionsvisum zu erhalten:
R$500.000,00 (quinhentos mil reais) = entspricht zur Zeit (2024) in etwa 90.000 Euro , e desde que não seja inferior a R$150.0000,00 (cento
e cinquenta mil reais), = ca. 26.725,59 Euro – je nach Kurs ….!
Art. 4º É obrigatória a apresentação do Plano de Investimento ou de Negócios, para
autorização de residência para investidor estrangeiro – pessoa física, nos casos previstos
nos arts. 2º e 3º desta Resolução Normativa.
=
Unter Artikel . 4 steht dann genau, was ein Investor vor der Investition vorlegen MUSS:
Es ist zwingend erforderlich, den Investitions- oder Geschäftsplan vorzulegen………….
Die brasilianische Regierung will auf alle Fälle wissen:
Artikel 4 der RESOLUÇÃO NORMATIVA Nº 13 – der BESCHLUSS Nr. 13
§ 1 Der Investitions- oder Geschäftsplan mit einer Ausführungsfrist von 03 (drei)
Jahre, sollte folgende Themen enthalten:
a) Definition des Unternehmens:
1. Wirtschaftszweig und Standort;
2. Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung; und
3. Abschluss der Investition und Frist für den Beginn der Aktivitäten.
b) Ziel des Unternehmens:
1. Bedeutung der Investition für den Standort und die Branche
wirtschaftlich;
2. beteiligte Technologie und Dienstleistungen;
3. Vorhandensein von Unterstützung durch staatliche und lokale Programme;
4. Bestehen von Personengesellschaften;
5. beabsichtigter Markt; und
6. Geschäftsentwicklungsstrategie.
c) Schaffung von Beschäftigung oder Einkommen:
1. Einstellungsplan in den ersten drei Jahren (Anzahl
Mitarbeiter und Positionen);
2. zu zahlende Gehälter; und 3. Investitionen in die Schulung und Qualifikation der Mitarbeiter; und
4. Finanzplan: Beschreibung der Verwendung des investierten Betrags.
2. zu zahlende Gehälter; und
3. Investitionen in die Ausbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter; und
4. Finanzplan: Beschreibung der Verwendung des investierten Betrags.
§ 2 Der Geschäftsplan muss die in § 1 dieses Artikels genannten Anforderungen erfüllen.
wenn anwendbar.
Visum für Immobilien -Investoren – aktuell seit 2018
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