Jan 042020
 

digitale Signatur in Brasilien / assinatura digital

In Brasilien gibt es schon sehr lange die Möglichkeit mit einer „Bürgerkarte“ mit den Behörden zu kommunizieren und auch Dokumente zu unterzeichnen!
Die übliche „Bürgerkarte“ in Brasilien ist die
CPF-Nummer, registriert auf einer digitalen Chip-Karte – siehe den Verteiler für ganz Brasilien:
https://www.certisign.com.br/certificado-digital/para-voce/ecpf/comprar
(kann sein, dass die Unterlinks „documentos necessario“ nur mit Google Chrome aufgehen…..!)
Diese Karten gibt es je nach Preis für Privatpersonen (
Pessoa Física = physische Personen) und Firmen = Pessoa Jurídica !

Um es gleich vorweg zu nehmen: ohne CPF-Nummer geht gar nichts!
Siehe Beitrag CPF:
http://www.investment-portal.net/brasilien/CPF%20brasilien.html


Aufgezählt und erklärt hier
:
https://www.certisign.com.br/atendimento-suporte#faqSac

In Brasilien muss man allerdings persönlich zu einer dafür befugten Stelle gehen, und sich registrieren lassen – siehe hier:
https://gestaoar.certisign.com.br/AgendamentoOnLine/cliente/actionMap.action?acId=6;145&setSkinCanal=integracaogar

Man klicke auf den Bundesstaat , dann auf die gewünschte / gesuchte Stadt wo man wohnt und auf den Stadtteil (bairro)
(befugt sind staatliche Stellen wie Handelsvertretungen, Versicherungen und Notariate – alle aufgezählt –
NUR wer auf dieser Liste aufgezählt ist !)


Die Karte muss man kaufen, dazu ein Kartenleser Gerät,(leitor certificado digital leitores de cartao) – den Treiber bekommt man auch bei certisign –   und dazu braucht man noch eine Software:
https://www.certisign.com.br/atendimento-suporte/downloads


Gesetzlich geregelt
sind digitale Unterschriften in Brasilien im Gesetz Lei Nº 11.419:
http://investment-portal.net/brasilien/gesetzebrasilien/Lei%2011419.html
dieses Gesetz aus dem Jahre 2006 ist eigentlich ein „update“ zur brasilianischen
Zivilprozessordnung Lei 5869 (Nicht mehr gültig!)

Neue Zivilprozessordnung ist das Gesetz Lei 13.105 von 2015 :
http://investment-portal.net/brasilien/gesetzebrasilien/Zivilprozessordnung%20lei%2013105.html


Auszug
Lei Nº 11.419:

Art. 11. Os documentos produzidos eletronicamente e juntados aos processos eletrônicos com garantia da origem e de seu signatário, na forma estabelecida nesta Lei, serão considerados originais para todos os efeitos legais.
= das bedeutet soviel wie: die digitale Signatur hat den selben Stellenwert wie ein Original Dokument unterschrieben!
und
Art. 16.
Os livros cartorários e demais repositórios dos órgãos do Poder Judiciário poderão ser gerados e armazenados em meio totalmente eletrônico.
(das hat die ANOREG noch nicht kapiert diesen Artikel, denn die schicken Grundbuchauszüge mittels FEDEX nach Europa und das dauert bis zu 32 Tage!!!)
siehe Beitrag Grundbuchauszug Brasilien online:

weitere Gesetze zur digitalen Signatur in Brasilien:
http://www.iti.gov.br/legislacao
http://www.iti.gov.br/perguntas-frequentes/1743-sobre-certificacao-digital

 

 

 

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