
Gewerbliche Internetseiten in Spanien müssen auf spanisch sein – Hohe Strafen bei Verstößen
Die Spanier sind sehr patriotisch, das ist bekannt!
Was weniger bekannt ist, ist das spanische Konsumentenschutzgesetz – die königliche Verordnung zum Schutz des Konsumenten – das REAL DECRETO LEGISLATIVO 1/2007, de 16 de noviembre- siehe Amtsblatt der Justiz:
http://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2007-20555